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Beantragung von Funktionspostfächern

Für Funktionsträger an hessischen Schulen werden gesonderte Postfächer durch das Land Hessen bereitgestellt. Zum einen gibt es Funktionspostfächer der Schulverwaltung, zu denen die Adresse der Schulleitung und der Poststellen gehören (schulverwaltung.hessen.de). Diese sind ausschließlich über die Verwaltungs-Computer in der Schule über das Hessische Schulverwaltungsnetz erreichbar.

Daneben können örtliche Personalvertretungen, die schulischen Datenschutzbeauftragten sowie die örtliche Schwerbehindertenvertretung ein Funktionspostfach in der Domäne @schule.hessen.de erhalten. Diese Postfächer werden über die Schul-ID Hessen zur Verfügung gestellt und sind Endgeräte unabhängig aus dem Internet erreichbar.

Perspektivisch sollen die Umgebungen der Postfächer zusammengeführt werden. Im Folgenden ist beschrieben, wie die Zugänge beantragt werden können.

Schwerbehindertenvertretung

Die Funktionspostfächer für die örtliche Schwerbehindertenvertretung werden zentral von der Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen beantragt. Änderungen an den Berechtigungen werden ebenso über die Hauptschwerbehindertenvertretung der Lehrkräfte im Hessischen Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingegeben.

Personalvertretungen und Datenschutzbeauftragte

Ein Funktionspostfach für die örtliche Personalvertretung und die schulischen Datenschutzbeauftragten wird auf Antrag über die Schulleitung an den Helpdesk eingerichtet. Für die Beantragung ist das Formular Antrag schule.hessen.de zu nutzen. Im Antragsformular sind Angaben zur Schule, zu den zu berechtigenden Personen sowie der Bereich für das Funktionspostfach anzugeben. Schulleitungen senden den Antrag anschließend an den Helpdesk. Nach Einrichtung des Funktionspostfachs und der Vergabe der Berechtigungen erhalten die Antragsteller sowie die berechtigten Personen eine Nachricht, dass das Funktionspostfach genutzt werden kann. Der Zugang zum Funktionspostfach erfolgt über das persönliche Postfach auf der E-Mail-Plattform "@schule.hessen.de". Beachten Sie dazu auch die Anleitung zum Öffnen der Funktionspostfächer. Bei Fragen zur Bedienung des Funktionspostfachs, können Sie das AnwenderhandbuchÖffnet sich in einem neuen Fenster und unsere FAQÖffnet sich in einem neuen Fenster zu Rate ziehen.

Bei Nachfragen steht Ihnen der Helpdesk wie gewohnt unter der Angabe der E-Mail-Adresse des Funktionspostfachs und Ihrer Personalnummer zur Verfügung.

Zum Antrag Funktionspostfach schule.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Schulleitung, Poststelle, Landesaufgaben

Die Schulleitungen und die Sekretariate erhalten automatisch bei Anlage der Schule und der Anbindung der Schule an das Hessische Schulverwaltungsnetz Schulverwaltungspostfächer. Es ist kein gesonderter Antrag zu stellen.

Die Nutzung der Schulverwaltungspostfächer ist verpflichtend, wobei das Funktionspostfach Poststelle@... als offizielle Kontaktadresse der Schule dient und kommuniziert wird. Das Postfach Landesaufgaben@... dient der Zustellung der Landesabituraufgaben und wird nur Schulen mit berechtigter Schulform zur Verfügung gestellt.

Die Zugangsdaten zu dem Funktionspostfach Schulleitung@... werden der Schulleitung im Einrichtungsprozess der Schule per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Zugangsdaten zu weiteren Schulverwaltungspostfächern werden an das Funktionspostfach Schulleitung@... übermittelt und können dort abgerufen werden.

Weitere Funktionspostfächer

Für die Einrichtung weiterer Funktionspostfächer der Schulverwaltung (wie zum Beispiel stellvertretende Schulleitung oder Stufenleitung) ist ein Antrag durch die Schulleitung zu stellen. Jede Schule kann in Abhängigkeit von der Schulform zwischen drei bis fünfzehn Postfächer erhalten. Diese sind ausschließlich von den (LUSD-)Verwaltungs-Computern über das Hessische Schulverwaltungsnetz in der Schule aufrufbar. Die zur Auswahl stehenden Postfächer sind dem Antrag zu entnehmen.

Schulform

Max. Anzahl Postfächer

Grundschulen

3

Förderschulen

5

Haupt- und/oder Realschulen

5

Gymnasien

10

Gesamtschulen

15

Berufsschulen

15

Zum Antrag Funktionspostfach schulverwaltung.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Kurzanleitung zum Beantragungsprozess

  • Herunterladen des jeweiligen Antragsformulars durch die Schulleitung (entweder für schule.hessen.de oder schulverwaltung.hessen.de).
  • Ausfüllen des Formulars in Adobe Acrobat Reader oder einem anderen geeigneten Programm.
  • Speichern des ausgefüllten Formulars.
  • Übermittlung des gespeichertes Formular über das Schulverwaltungspostfach Schulleitung@... ("schulleitung@y.z.schulverwaltung.hessen.de") an den Helpdesk unter Verwendung der E-Mail-Adresse helpdesk@kultus.hessen.de.
  • Nach dem Anlegen des Funktionspostfachs erhalten die Schulleitung sowie die benannten berechtigten Personen eine E-Mail-Nachricht, welche die Anleitung zum Öffnen eines Funktionspostfachs enthält sowie die ggf. weiteren für das Funktionspostfach berechtigten Personen aufführt.
  • Bitte beachten Sie: Änderungen (z.B. berechtigte Personen) sowie Löschungen sind umgehend mitzuteilen. Nutzen Sie bitte auch hierfür das jeweilige Formular.

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